1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die Nutzung von DentXChange zwischen der TechnikDoc GmbH, August-Bebel-Straße 28, 14482 Potsdam („Anbieter“), und ihren Kunden.
Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen, insbesondere Dentallabore und Zahnarztpraxen. Entgegenstehende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Individuelle Vereinbarungen gehen diesen AGB vor.
2. Vertragsschluss und Kundenkonto
Die Darstellung von Tarifen und Funktionen ist noch kein bindendes Vertragsangebot. Der Kunde gibt mit Abschluss des Bestellvorgangs oder Unterzeichnung eines individuellen Angebots ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag kommt durch Auftragsbestätigung, Freischaltung des kostenpflichtigen Tarifs oder Beginn der Leistungserbringung zustande.
Der Kunde macht vollständige und zutreffende Angaben und hält sie aktuell. Zugangsdaten sind personenbezogen, geheim zu halten und vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Der Kunde informiert den Anbieter unverzüglich über vermuteten Missbrauch.
3. Leistungsumfang
DentXChange unterstützt die digitale Zusammenarbeit zwischen Dentallaboren und Zahnarztpraxen. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der bei Vertragsschluss gültigen Leistungsbeschreibung, dem gewählten Tarif und etwaigen Individualvereinbarungen.
Je nach Tarif können insbesondere folgende Funktionen enthalten sein:
- Laborportal und Praxis-Einladungen,
- strukturierte Erfassung und Verwaltung von Aufträgen,
- Verwaltung von BEL- und BEB-Preislisten und Mapping-Regeln,
- Erstellung, Prüfung und Export von KVA-Entwürfen sowie
- optionale automatisierte Auswertung hochgeladener Dokumente.
Der Anbieter darf die Software weiterentwickeln und Funktionen ändern, soweit der vertragsgemäße Hauptnutzen erhalten bleibt und die Änderung für den Kunden zumutbar ist. Gesetzlich oder aus Sicherheitsgründen notwendige Änderungen können kurzfristig erfolgen.
4. Pflichten des Kunden
Der Kunde ist insbesondere verpflichtet:
- nur berechtigten Personen Zugriff einzuräumen und Rollen regelmäßig zu prüfen;
- sämtliche für die Verarbeitung und Weitergabe von Daten erforderlichen Rechtsgrundlagen, Einwilligungen und Informationen sicherzustellen;
- Patientendaten auf das erforderliche Maß zu begrenzen und möglichst pseudonymisierte Fallreferenzen zu verwenden;
- keine rechtswidrigen, schädlichen oder mit Schadsoftware versehenen Inhalte hochzuladen;
- Ergebnisse vor fachlicher Nutzung zu prüfen und gesetzliche Aufbewahrungs-, Dokumentations- und Abrechnungspflichten selbst zu erfüllen.
Der Kunde darf die Software nicht umgehen, automatisiert überlasten, zurückentwickeln oder Dritten außerhalb seiner Organisation und zugeordneten Partnerpraxen überlassen, soweit dies nicht ausdrücklich gestattet oder gesetzlich zwingend erlaubt ist.
5. KVA-Entwürfe, Preislisten und KI-Funktionen
DentXChange ist ein Arbeitswerkzeug. Automatisch erzeugte Zuordnungen, Berechnungen, KVA-Entwürfe und KI-Ausgaben sind Vorschläge und müssen vor Freigabe durch fachkundiges Personal des Kunden kontrolliert werden. Der Anbieter erbringt keine zahnmedizinische, medizinische, steuerliche oder rechtliche Beratung und trifft keine Behandlungsentscheidung.
Der Kunde bleibt für die Aktualität und Richtigkeit eigener Preislisten, Mapping-Regeln, Eingaben, Freigaben und Ausgaben verantwortlich. Quellen und Gültigkeitszeiträume bereitgestellter Preislisten sind vor produktiver Verwendung zu prüfen. KI-Ergebnisse können unvollständig oder fehlerhaft sein und dürfen nicht ungeprüft übernommen werden.
6. Verfügbarkeit, Wartung und Support
Der Anbieter stellt DentXChange am Übergabepunkt seines Rechenzentrums bereit. Eine unterbrechungsfreie Verfügbarkeit kann wegen Wartung, Sicherheitsmaßnahmen, höherer Gewalt und Störungen außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters nicht garantiert werden.
Planbare Wartungen werden nach Möglichkeit außerhalb üblicher Geschäftszeiten durchgeführt. Konkrete Service-Level, Reaktionszeiten oder Supportleistungen gelten nur, wenn sie im Tarif oder Einzelvertrag ausdrücklich vereinbart sind.
7. Vergütung und Zahlungsbedingungen
Es gelten die bei Vertragsschluss angegebenen Preise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Abrechnungszeitraum, Auftragskontingent und enthaltene Leistungen ergeben sich aus dem gewählten Tarif. Wiederkehrende Entgelte werden zu Beginn des jeweiligen Abrechnungszeitraums fällig und können über den eingebundenen Zahlungsdienstleister eingezogen werden.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. Nach angemessener Ankündigung darf der Anbieter den Zugang vorübergehend sperren, wenn fällige Forderungen trotz Mahnung nicht beglichen werden. Die Zahlungspflicht und der Anspruch auf erforderlichen Datenzugang oder -export bleiben unberührt.
8. Laufzeit und Kündigung
Vertragslaufzeit und ordentliche Kündigungsfrist richten sich nach dem gewählten Tarif oder individuellen Angebot. Sofern dort nichts Abweichendes geregelt ist, läuft ein monatlicher Tarif auf unbestimmte Zeit und kann zum Ende des laufenden Abrechnungsmonats gekündigt werden.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt bestehen. Kündigungen bedürfen mindestens der Textform oder können über eine dafür bereitgestellte Kontofunktion erklärt werden. Nach Vertragsende werden Kundendaten nach den vertraglichen Export- und Löschregelungen behandelt.
9. Datenschutz und Vertraulichkeit
Die Parteien beachten die anwendbaren Datenschutzvorschriften. Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn dieser Verarbeitung einen Vertrag nach Art. 28 DSGVO. Ergänzende Informationen enthält die Datenschutzrichtlinie.
Beide Parteien behandeln als vertraulich erkennbare Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und geben sie nur an Personen weiter, die sie zur Vertragserfüllung benötigen und entsprechend verpflichtet sind.
10. Mängel und Haftung
Der Anbieter behebt reproduzierbare Softwaremängel innerhalb angemessener Frist. Der Kunde beschreibt Störungen nachvollziehbar und unterstützt die Fehleranalyse in zumutbarem Umfang.
Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die gesetzlichen Regeln zur Beweislast bleiben unberührt.
Soweit eine Haftungsbegrenzung zulässig ist, haftet der Anbieter nicht für Schäden, die auf ungeprüfter Übernahme automatisch erzeugter Entwürfe, fehlerhaften Kundendaten oder nicht aktuellen, vom Kunden gepflegten Preis- und Mappingdaten beruhen.
11. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Potsdam ausschließlicher Gerichtsstand, soweit gesetzlich zulässig.
Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform, soweit keine strengere Form gesetzlich vorgeschrieben ist. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt; an die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.